KogA – Koordinierungsstelle für gerichtliche Arbeitsweisungen
Wir vermitteln und begleiten Jugendliche und Heranwachsende aus Nürnberg bei der Ableistung gemeinnütziger Arbeit. Sogenannte „Sozialstunden“ werden in Form von Weisungen und Auflagen vom Jugendgericht bzw. der Staatsanwaltschaft als Folge einer Straftat (§§45,47 JGG, §§10,15 JGG) oder einer Ordnungswidrigkeit (§98 OwiG) verhängt. Wir bilden das Bindeglied zwischen den Jugendlichen, den Einsatzstellen sowie der Justiz und sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Arbeitseinsatzes. Unser Beitrag ist vorrangig die Vermeidung weiterer Sanktionen.
Vermittlung
In einem persönlichen Gespräch erfassen wir die Lebensumstände und nehmen uns Zeit – vorurteilsfrei und unparteiisch! Anhand der Eignung und Fähigkeiten wird gemeinsam eine passende Einsatzstelle ausgewählt und der Kontakt hergestellt.
Während des Arbeitseinsatzes sind wir Ansprechpartner für alle Beteiligten. Wir überprüfen die Einhaltung der Weisung und geben fristgerecht Rückmeldung an die Justiz.
Die enge Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen und den Jugendlichen ermöglicht eine zeitnahe Bearbeitung auftauchender Probleme. Bei Bedarf beraten wir hinsichtlich weiterführender Hilfsangebote.
Einsatzstellen
Der Arbeitseinsatz ist ausschließlich in gemeinnützigen Einrichtungen möglich, beispielsweise auf Sportanlagen, Friedhöfen und Wertstoffhöfen sowie in Seniorenheimen, Kindergärten, Jugendzentren und Vereinen der unterschiedlichsten Art. Meist handelt es sich um Hilfstätigkeiten z.B. in den Bereichen Reinigung, Küche, Haustechnik und Garten. In begrenztem Umfang besteht die Möglichkeit, die Stunden in pädagogisch begleiteten Arbeitsprojekten (BAP) abzuleisten.
Die Ableistung in einer Einrichtung ist erst nach Genehmigung und Vermittlung durch uns möglich und muss unentgeltlich in der Freizeit erfolgen.
Gesprächsweisung TEA
Die Grundlage für TEA bildet die Weisung/ Auflage nach dem JGG oder die Umwandlung von Bußgeldern bei nicht fristgerechter Zahlung durch das Jugendgericht.
TuWas!
Die Grundlage für TuWas! bildet die Umwandlung von Bußgeldern durch das Jugendgericht wegen unentschuldigten Fehlens in der Schule bei nicht fristgerechter Zahlung.
BAP – Begleitete Arbeitsprojekte
Die Grundlage für eine Teilnahme bildet die Weisung/ Auflage zur gemeinnützigen Arbeit nach dem JGG.
Jugendliche in besonderen Lebenslagen erhalten gruppenpädagogische Unterstützung bei der Weisungserfüllung.
Einsatzstellen
Sie sind Einsatzstelle oder wollen es werden?
Persönliche Beratung
Sie möchten eine vertrauliche und fachliche Beratung?
Terminvereinbarung
Mo bis Do: 10:00 – 16:00 Uhr
Telefon: 09 11 / 27 47 69-1
Email: xbtn@gersschaxg-aot.qr
Team
Justyna Bieganski (Pädagogin, Soziologin M.A.)
Frank Brecht (Diplom-Sozialarbeiter)
Ann-Kathrin Goßner (Sozialpädagogin B.A.)
Yasmin Matusek (Sozialpädagogin B.A.)
Gloria Rupp (Sozialpädagogin B.A.)
Iris Zimny (Diplom-Pädagogin uni.)
Pascal Zrenner (Sozialpädagoge B.A.)